Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzabgaben der Gemeinde Anröchte umfassen

Zur Information über die einzelnen Abgaben kann der entsprechende Link verwendet werden.

 

Die Grundbesitzabgaben werden von der Gemeinde Anröchte durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

 

Der Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Anröchte wird jedes Jahr im Januar zugestellt. Die Angaben im Bescheid sind auf Richtigkeit zu überprüfen und Unstimmigkeiten können mit den Sachbearbeitern geklärt werden. Die Grunbesitzabgaben werden auf die Fälligkeitstermine 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. verteilt.

 

Bei Eigentumsumschreibungen ist zu beachten, dass neue Kassenzeichen vergeben werden. Diese sind bei Überweisungen und Schriftverkehr unbedingt anzugeben. Insbesondere ist das Kassenzeichen auch bei Daueraufträgen zu ändern. Anderenfalls können eingehende Beträge nicht korrekt zugeordnet werden.

 

Durch die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) erfolgt die Zahlung korrekt zu den Fälligkeitsterminen. Mahnungen und Mahngebühren werden dadurch vermieden. Unter Formulare am Ende dieser Seite ist der entsprechende Vordruck abrufbar.

 

Einwendungen gegen angegebene Messbeträge für die Grundsteuer A und B im Abgabenbescheid sind beim Finanzamt Lippstadt und nicht bei der Gemeinde Anröchte vorzubringen.

Kontakt

Kämmerin Carolin Stich

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Franz-Josef Bracht

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Ilka Buschkühl

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