- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Ilka
Buschkühl
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-203
- steueramt@anroechte.de
Kämmerin
Carolin
Stich
Kämmerin
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-201
- c.stich@anroechte.de
Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben der Gemeinde Anröchte umfassen
- die Grundsteuer A und B
- die Abwassergebühren
- die Abfallbeseitigungsgebühren
- die Straßenreinigungsgebühren.
Zur Information über die einzelnen Abgaben kann der entsprechende Link verwendet werden.
Die Grundbesitzabgaben werden von der Gemeinde Anröchte durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Der Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Anröchte wird jedes Jahr im Januar zugestellt. Die Angaben im Bescheid sind auf Richtigkeit zu überprüfen und Unstimmigkeiten können mit den Sachbearbeitern geklärt werden. Die Grunbesitzabgaben werden auf die Fälligkeitstermine 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. verteilt.
Bei Eigentumsumschreibungen ist zu beachten, dass neue Kassenzeichen vergeben werden. Diese sind bei Überweisungen und Schriftverkehr unbedingt anzugeben. Insbesondere ist das Kassenzeichen auch bei Daueraufträgen zu ändern. Anderenfalls können eingehende Beträge nicht korrekt zugeordnet werden.
Durch die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) erfolgt die Zahlung korrekt zu den Fälligkeitsterminen. Mahnungen und Mahngebühren werden dadurch vermieden. Unter Formulare am Ende dieser Seite ist der entsprechende Vordruck abrufbar.
Einwendungen gegen angegebene Messbeträge für die Grundsteuer A und B im Abgabenbescheid sind beim Finanzamt Lippstadt und nicht bei der Gemeinde Anröchte vorzubringen.