Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken finden Sie hier

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt: 

2020 280 %
2021 280 %

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt: 

2020 520 %
2021 520 %


Die Grundsteuer A und B werden bei der Gemeinde Anröchte im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Informationen zu den Grundbesitzabgaben können hier eingesehen werden.

Für Grundbesitz in der Gemeinde Anröchte wird eine Grundsteuer erhoben. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer sind die Beschaffenheit und der Wert des Grundstücks sowie die Baulichkeiten.

Lt. Grundsteuergesetz (GrStG) bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.

Es wird unterschieden:

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz
  • Grundsteuer B für bebauten und unbebauten Grundbesitz

Die Grundsteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Sie wird zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Schuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist.

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung einer Steuermesszahl auf den Einheitswert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln.

Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz).

Ablauf des Besteuerungsverfahrens

Die Finanzämter 

  • ermitteln die Steuerpflicht/freiheit des zu veranlagenden Steuergegenstandes
  • stellen bei der Grundsteuer den Einheitswert für den Steuergegenstand durch Bescheid fest (Einheitswertbescheid)
  • setzen durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert den Grundsteuermessbetrag durch Bescheid fest (Messbetragsverfahren),
  • teilen den Messbetrag der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit

Die Gemeinden

  • setzen durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag die zu entrichtende Grundsteuer (Festsetzungsverfahren) fest

Hinweis:
Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Finanzamt Lippstadt,  Im Grünen Winkel 3,
59555 Lippstadt, Tel. 02941 9820

Zur Festsetzung des Einheitswertes werden den Grundstückseigentümern Unterlagen vom Finanzamt zugestellt, die dort ausgefüllt wieder eingereicht werden müssen

Kontakt

Kämmerin Carolin Stich

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Franz-Josef Bracht

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Ilka Buschkühl

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