Haushaltsplan

Der Haushaltsplan der Gemeinde Anröchte stellt als Teil der Haushaltssatzung die finanzielle Grundlage für das gesamte Verwaltungshandeln dar. Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen wird vom Rat der Gemeinde Anröchte jedes Jahr neu beschlossen.

Mit der Haushaltssatzung werden die Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen der Gemeinde Anröchte festgesetzt, die voraussichtlich für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sein werden. Des Weiteren werden die Höchstgrenzen der Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung wie auch für die Investitionstätigkeit festgelegt.

Im Haushaltsplan werden die in der Haushaltssatzung festgesetzten Summen detaillierter dargestellt. Der Haushaltsplan bildet im Gesamtergebnisplan die Erträge und Aufwendungen ab, während im Gesamtfinanzplan die Ein- und Auszahlungen dargestellt werden. Die Gesamtpläne werden in Teilpläne, also nach Aufgabenbereichen, untergliedert. Alle Pläne sind nach gesetzlich vorgegebenen Spalten für die einzelnen Jahre und Zeilen für die einzelnen Arten in Staffelform auszuweisen.

Die Kämmerin der Gemeinde Anröchte, Carolin Stich, stellt den Haushaltsplan auf und ist Ihre Ansprechperson.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bildet das tatsächliche Ergebnis im Vergleich zur Haushaltsplanung ab. Während der Haushaltsplan auf die Zukunft gerichtet ist, bildet der Jahresabschluss rückblickend die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres ab. Der Jahresabschluss enthält Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnung und Bilanz.