Ehrenamtskarte
Zusammen mit den Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Menschen, die sich in besonderem zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit dieser Karte Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrnehmen.
Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten.
Die Ehrenamtskarte gilt in ganz Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen und hat eine begrenzte Gültigkeit von etwa zwei oder drei Jahren. Sie kann nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Eine Beantragung erfolgt über die zuständige Kommune.
Die erstmalige Vergabe der Ehrenamtskarten soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr zum Beispiel in einem Verein, einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.
Der Nachweis hierüber ist durch den Antragstellenden zu führen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Vereins, der Einrichtung oder Vereinigung.
Antragstellung
Die Ehrenamtskarte kann ab dem 01.09.2024 bei der Gemeinde Anröchte beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads.
Vergünstigungen
Inhaber der Ehrenamtskarte sollen in der Gemeinde Anröchte folgende Vergünstigungen erhalten:
Waldfreibad Anröchte | 25% Ermäßigung auf den Erwerb der Zehnerkarte sowie auf den Erwerb der Saisonkarte |
Kulturring Anröchte | 25 % Ermäßigung auf den Erwerb des Abos |
Tageszeitung “'Der Patriot” | 50% Rabatt auf das ePaper sowie ca. 25% Rabatt auf das Printabonnement |
Darüber hinaus sollen sukzessive weitere Ermäßigungen mit externen Kooperationspartnern vereinbart werden.
Vergünstigungsgeber werden
Die Gemeinde Anröchte würde sich freuen, neue Vergünstigungsgeber gewinnen zu können. Vergünstigungen können z. B. in Form von Gutscheinen, Rabattgewährungen, vergünstigten Eintrittskarten, einmalige Aktionen etc. gewährt werden.
Um Vergünstigungsgeber zu werden, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Anröchte, Frau Annette Mertin, Tel. 02947/888-326, E-Mail: ehrenamt@anroechte.de. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alle landesweit geltenden Vergünstigungen können online unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache eingesehen werden.
Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Darüber hinaus ist zusätzlich zur bereits etablierten Ehrenamtskarte die Beantragung einer „Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW“ möglich. Diese sollen langjährig Engagierte erhalten, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben, ggfls. aber nicht die geltenden Kriterien zur klassischen Ehrenamtskarte erfüllen.
Sie ist lebenslang gültig.
Ehrenamtliche, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW noch für eine andere vergleichbare Auszeichnung des Landes NRW erfüllen, sollen auf diese Weise ebenfalls eine entsprechende Würdigung erhalten können.
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus
Annette Mertin
Tel. 02947/888-326
E-Mail: ehrenamt@anroechte.de
Downloads
Flyer der Staatskanzlei des Landes NRW
Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW
Antrag auf Ausstellung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Links
www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache (Liste der landesweiten Vergünstigungen)