Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 bedürfen keiner Baugenehmigung und können im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW durchgeführt werden, wenn das Bauvorhaben

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Absatz 2 Baugesetzbuch liegt
     
  • sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 des Baugesetzbuches bedürfen
     
  • die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist
     
  • sie keiner Abweichung nach § 69 bedürfen.

 

Gebäude der Klassen 1 bis 3 sind folgende:

Gebäudeklasse 1

  1. Freistehendes Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm
     
  2. Freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung

Gebäudeklasse 2

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm

Gebäudeklasse 3

Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

 

Die Antragsunterlagen für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sind in zweifacher Ausfertigung beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen.

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Anröchte begonnen werden.

Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch nicht beantragt wird, darf mit der Ausführung des Bauvorhabens vor Beendigung der Monatsfrist begonnen werden.

Das entsprechende Antragsformular für die Genehmigungsfreistellung finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung für einen Kanalanschluss

 

Parallel zum Genehmigungsfreistellungsverfahren muss ein Antrag auf Genehmigung für einen Kanalanschluss gestellt werden. Der Kanalanschlussantrag ist in zweifacher Ausführung beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen und muss folgende Unterlagen enthalten:

1. Lageplan

    M.: 1 : 500 mit Eintragung der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück

    und in der öffentlichen Straßenfläche

2. Grundriss des Bauvorhabens

    mit Eintragung der Entwässerungsanlagen einschl. Kontrollschacht an der

    Grundstücksgrenze

3. Beschreibung der Entwässerungsanlage

4. Lage eventuell vorhandener bzw. geplanter Speicher für die Nutzung von Regenwasser 

    als Brauchwasser

5. Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 bei Grundstücken mit einer abflusswirksamen

    Fläche von mehr als 800 m²

 

Bitte beachten: 

Anlagen, die größer als DIN A3 sind, müssen in 2-facher Ausführung auf dem Postweg eingereicht werden.

 

Bauantrag

Anträge für Vorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, sind beim Kreis Soest -Abt. Bauen und Wohnen-, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, oder beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen.

Einbruchschutz, die Polizeiberatung informiert

Informationen finden Sie hier.