Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 bedürfen keiner Baugenehmigung und können im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW durchgeführt werden, wenn das Bauvorhaben

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Absatz 2 Baugesetzbuch liegt
     
  • sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 des Baugesetzbuches bedürfen
     
  • die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist
     
  • sie keiner Abweichung nach § 69 bedürfen.

 

Gebäude der Klassen 1 bis 3 sind folgende:

Gebäudeklasse 1

  1. Freistehendes Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm
     
  2. Freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung

Gebäudeklasse 2

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm

Gebäudeklasse 3

Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

 

Die Antragsunterlagen für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sind in zweifacher Ausfertigung beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen.

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Anröchte begonnen werden.

Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch nicht beantragt wird, darf mit der Ausführung des Bauvorhabens vor Beendigung der Monatsfrist begonnen werden.

Für den Bescheid erhebt die Gemeinde Anröchte eine Gebühr von 50,00 € gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Das entsprechende Antragsformular für die Genehmigungsfreistellung finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung für einen Kanalanschluss

 

Parallel zum Genehmigungsfreistellungsverfahren muss ein Antrag auf Genehmigung für einen Kanalanschluss gestellt werden. Der Kanalanschlussantragist in zweifacher Ausführung beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen und muss folgende Unterlagen enthalten:

- Lageplan M: 1 : 500
mit Eintragung der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück und in der öffentlichen Straßenfläche

- Grundriss des Bauvorhabens
mit Eintragung der Entwässerungsanlagen einschl. Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze

- Beschreibung der Entwässerungsanlage

Bauantrag

Anträge für Vorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, sind beim Kreis Soest -Abt. Bauen und Wohnen-, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, oder beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen.

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Informationen finden Sie hier.