Straßenreinigungsgebühren

Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW (Straßenreinigungsgesetz NRW).

Die Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 6 Abs. 5 KAG NRW).

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), und die nach Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung bestimmte Reinigungsklasse gemäß dem Straßenverzeichnis.

Die Gebühren betragen je lfd. Meter Frontlänge:

Reinigungsart20242025
Straßenreinigung Reinigungsklasse S00,000,00 €
Straßenreinigung Reinigungsklasse S1 (wöchentlich)0,85 €1,09 €
Straßenreinigung Reinigungsklasse S2 (14-täglich)0,43 €0,55 €
Winterdienst Reinigungsklasse (W0)0,00 €0,00 €
Winterdienst Reinigungsklasse (W1)0,23 €0,24 €

 

Die Straßenreinigungsgebühren werden bei der Gemeinde Anröchte im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

Informationen zu den Grundbesitzabgaben können hier eingesehen werden.

Kontakt

Ilka Buschkühl

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Kämmerin Carolin Stich

Kämmerin
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