- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Ilka
Buschkühl
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-203
- steueramt@anroechte.de
Kämmerin
Carolin
Stich
Kämmerin
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-201
- c.stich@anroechte.de
Straßenreinigungsgebühren
Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW (Straßenreinigungsgesetz NRW).
Die Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 6 Abs. 5 KAG NRW).
Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), und die nach Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung bestimmte Reinigungsklasse gemäß dem Straßenverzeichnis.
Die Gebühren betragen je lfd. Meter Frontlänge:
Reinigungsart | 2024 | 2025 |
Straßenreinigung Reinigungsklasse S0 | 0,00 | 0,00 € |
Straßenreinigung Reinigungsklasse S1 (wöchentlich) | 0,85 € | 1,09 € |
Straßenreinigung Reinigungsklasse S2 (14-täglich) | 0,43 € | 0,55 € |
Winterdienst Reinigungsklasse (W0) | 0,00 € | 0,00 € |
Winterdienst Reinigungsklasse (W1) | 0,23 € | 0,24 € |
Die Straßenreinigungsgebühren werden bei der Gemeinde Anröchte im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Informationen zu den Grundbesitzabgaben können hier eingesehen werden.