Lärmaktionsplan
Hohe Lärmimmissionen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die Lebensqualität der Betroffenen mindert, sondern sie haben auch eine gesundheitliche Bedeutung. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor einer zukünftigen Verlärmung zu schützen. Die Lärmaktionsplanung ist nicht als ein starres Planwerk zu verstehen, sondern sie stellt vielmehr einen kontinuierlichen Prozess mit kurz- bis mittelfristig umsetzbaren und langfristig planbaren Maßnahmen dar, die zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität führen sollen.
Die Gemeinde Anröchte ist erstmals verpflichtet, einen eigenen Lärmaktionsplan für ihr Gemeindegebiet aufzustellen. Der Rat der Gemeinde Anröchte hat am 2.7.2024 den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Anröchte (Runde 4) beschlossen.
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Anröchte (Runde 4)