Definition und Gebührenmaßstab
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde Anröchte Abwassergebühren. Die Abwassergebühr beinhaltet folgende Gebührenarten:
- Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Schmutzwassermenge. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen), die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Die auf dem Grundstück zugeführten Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Dieser ist verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeigten Wasserzähler zu führen.
Wasserschwundmengen sind bis zum 01.03. des Folgejahres, in dem die Wasserschwundmengen aufgetreten sind, durch einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Anröchte geltend zu machen. Hierzu verwenden Sie bitte das digitale Formular über den unteren Bereich "Rathaus Online" / Zählerstandsmeldung des Zwischenzählers. Nach Ablauf dieser Frist werden Wasserschwundmengen nicht mehr berücksichtigt.
Schmutzwassergebühr für 2024: | 3,29 /m³ |
Schmutzwassergebühr für 2025: | 3,33 /m³ |
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden (aufgrund des Gefälles) abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Wird die Größe der bebauten/überbauten/befestigten Fläche verändert, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dies der Gemeinde Anröchte innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
Niederschlagswassergebühr für 2024: | 0,62 /m² |
Niederschlagswassergebühr für 2025: | 0,61 /m² |
Die Abwassergebühren werden bei der Gemeinde Anröchte im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Informationen zu den Grundbesitzabgaben können hier eingesehen werden.
Entwässerungssatzung der Gemeinde Anröchte
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Anröchte
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Ilka
Buschkühl
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-203
- steueramt@anroechte.de
Kämmerin
Carolin
Stich
Kämmerin
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-201
- c.stich@anroechte.de
Abwassergebühren
Definition und Gebührenmaßstab
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde Anröchte Abwassergebühren. Die Abwassergebühr beinhaltet folgende Gebührenarten:
- Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Schmutzwassermenge. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen), die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Die auf dem Grundstück zugeführten Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Dieser ist verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeigten Wasserzähler zu führen.
Wasserschwundmengen sind bis zum 01.03. des Folgejahres, in dem die Wasserschwundmengen aufgetreten sind, durch einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Anröchte geltend zu machen. Hierzu verwenden Sie bitte das digitale Formular über den unteren Bereich "Rathaus Online" / Zählerstandsmeldung des Zwischenzählers. Nach Ablauf dieser Frist werden Wasserschwundmengen nicht mehr berücksichtigt.
Schmutzwassergebühr für 2024: | 3,29 €/m³ |
Schmutzwassergebühr für 2025: | 3,33 €/m³ |
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden (aufgrund des Gefälles) abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Wird die Größe der bebauten/überbauten/befestigten Fläche verändert, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dies der Gemeinde Anröchte innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
Niederschlagswassergebühr für 2024: | 0,62 €/m² |
Niederschlagswassergebühr für 2025: | 0,61 €/m² |
Die Abwassergebühren werden bei der Gemeinde Anröchte im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Informationen zu den Grundbesitzabgaben können hier eingesehen werden.