Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Anröchte
Die Kommunen in NRW sind nach § 8a KAG NRW ab dem 1.1.2021 verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbau- und Erschließungsmaßnahmen der nächsten 5 Jahre. Die Veröffentlichung des Handlungskonzeptes soll für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer rechtzeitig über anstehende Baumaßnahmen informieren.
Der Rat der Gemeinde Anröchte hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 das fortgeschriebene Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Anröchte beschlossen.
Anlage: Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Anröchte
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Katja Mollerus, Tel. 02947 888-612, E-Mail: k.mollerus@anroechte.de