Inklusionsarbeit in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Anröchte

§ 8 Kibiz 

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen


Inklusive Pädagogik in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Anröchte ermöglicht insbesondere Kindern mit besonderen Risiken für ihre Entwicklung und ihrer Teilhabe von Anfang an gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe. Jedes Kind wird in seiner Eigenart wahrgenommen und dort abgeholt, wo es in seiner Entwicklung steht. Individuelle Entfaltungs- und Fördermöglichkeiten sollen es in seiner Persönlichkeitsentwicklung, in seinem Selbstbewusstsein und in seinem eigenständigen Handeln unterstützen. Das Prinzip der Ganzheitlichkeit bestimmt die gesamte pädagogische Arbeit.

Zur Umsetzung dieser Ziele wird eine zusätzliche Fachkraft das Kindergartenteam unterstützen. Dies ermöglicht auch eine Einzelförderung der Kinder durch gezielte pädagogische Angebote. 

Weitere Informationen zur Inklusionsarbeit entnehmen Sie der Kindergartenkonzeption der jeweiligen Einrichtungen.

Zum Verfahrensablauf für die Gewährung und Finanzierung von Leistungen zur Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung bei Antragstellung durch den Träger der Kindertageseinrichtungen finden Sie weitere Hinweise im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und in der Verfahrensvereinbarung:

Für die Antragsstellung und Finanzierung von Leistungen der Eingliederungshilfe zur Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gesetzlich zuständig.

Weitere Informationen um Antragsverfahren finden Sie hier.