Anröchte. Manchmal reicht ein ruhiges Gespräch, ein unparteiischer Blick, ein bisschen gesunder Menschenverstand. Das Schiedsamt macht genau das möglich: außergerichtliche Streitbeilegung, bürgernah, kostengünstig, wirksam. Die Gemeinde Anröchte sucht für die Wahlperiode von fünf Jahren (2026 – 2031) eine stellvertretende Schiedsfrau oder einen stellvertretenden Schiedsmann.
Der Anlass ist persönlicher Natur und verdient eine eigene Würdigung. Hans Tillmann, der das Schiedsamt der Gemeinde Anröchte über 25 Jahre lang geprägt hat, tritt nicht mehr an. Am 13. Juli 2000 wurde er erstmals vom Amtsgericht Lippstadt zum Schiedsmann ernannt. Es folgten zwei weitere Amtsperioden als Schiedsmann bis 2021, zuletzt eine Periode als stellvertretender Schiedsmann. Wer nachrechnet, kommt auf ein Vierteljahrhundert ehrenamtlicher Arbeit – unterbrochen nur einmal, weil Tillmann zeitgleich als Ortsvorsteher und geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstandes St. Michael in Berge tätig war. Als sein damaliger Nachfolger das Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, kandidierte Tillmann erneut. Jetzt, mit 69 Jahren, zieht er einen klaren Schlussstrich: „Bei Ablauf der nächsten Periode wäre ich 74 – das ist ein guter Moment aufzuhören.“
Bürgermeister Alfred Schmidt über den scheidenden Amtsträger und die Suche nach seiner Nachfolge: „Hans Tillmann hat 25 Jahre lang dafür gesorgt, dass Konflikte in unserer Gemeinde außergerichtlich gelöst werden, bevor sie eskalieren. Das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist echter Dienst an der Gemeinschaft. Wir suchen jetzt jemanden, der bereit ist, in diese Fußstapfen zu treten. Nicht als Richter, sondern als Vermittler und Mediator.“
Was macht eine Schiedsperson konkret? Sie führt Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Nachbarschaftskonflikte, Beleidigungen oder Bedrohungen. Das sind die typischen Fälle, in denen Schiedspersonen tätig wird. Ziel ist immer, einen Vergleich zu erzielen, der von beiden Seiten getragen werden kann. Das Schiedsamt ist dabei rechtlich anerkannte Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung und Vergleichsbehörde im Sinne der Strafprozessordnung. Wer hier vermittelt, tut das in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis mit entsprechender Verantwortung, aber ohne Robe und ohne Richterbank.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird über Gebühren aus den durchgeführten Schlichtungsverfahren gewährt. Das notwendige Fachwissen muss nicht mitgebracht werden. Es wird durch Lehrgänge des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie durch die Begleitung erfahrener Schiedspersonen vermittelt. Was zählt, ist vor allem soziale Kompetenz: zuhören können, vermitteln wollen, ausgleichen statt befeuern.
Die Voraussetzungen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW sind überschaubar. Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Anröchte haben. Die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Anröchte, die Bestellung und Vereidigung durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts Lippstadt.
Wer Interesse hat, das Schiedsamt der Gemeinde Anröchte als stellvertretende Schiedsperson zu übernehmen, meldet sich bitte bis zum 22. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung. Gesucht wird jemand, der Konflikte nicht als lästige Zumutung betrachtet, sondern als das, was sie sind: eine Chance, Dinge zu klären, bevor sie Schaden anrichten.
Ansprechpartner im Rathaus: Jens Becelewski, Telefon: 02947/888-327, j.becelewski@anroechte.de