Was macht eine Schiedsperson konkret? Sie führt Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Nachbarschaftskonflikte, Beleidigungen oder Bedrohungen. Das sind die typischen Fälle, in denen Schiedspersonen tätig wird. Ziel ist immer, einen Vergleich zu erzielen, der von beiden Seiten getragen werden kann. Das Schiedsamt ist dabei rechtlich anerkannte Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung und Vergleichsbehörde im Sinne der Strafprozessordnung. Wer hier vermittelt, tut das in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis mit entsprechender Verantwortung, aber ohne Robe und ohne Richterbank.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird über Gebühren aus den durchgeführten Schlichtungsverfahren gewährt. Das notwendige Fachwissen muss nicht mitgebracht werden. Es wird durch Lehrgänge des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie durch die Begleitung erfahrener Schiedspersonen vermittelt. Was zählt, ist vor allem soziale Kompetenz: zuhören können, vermitteln wollen, ausgleichen statt befeuern.
Für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Anröchte bewerben. Sie sollen nicht jünger als 25 Jahre sein und müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde Anröchte haben. Des Weiteren sollen Schiedspersonen nicht älter als 75 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nachweisen und dürfen nicht unter Betreuung stehen.
Personen, die die Aufgaben einer stellvertretenden Schiedsperson übernehmen möchten, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 23. November 2026 an den Bürgermeister der Gemeinde Anröchte, Hauptstraße 74, 59609 Anröchte. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich erwünscht.
Ansprechpartner im Rathaus: Jens Becelewski, Telefon: 02947/888-327, j.becelewski@anroechte.de