Zivilschutz

Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkung zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere

  • der Selbstschutz
  • die Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

 

Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes

Kontakt

Jens Becelewski

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Eric Schrader

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