Wahlen

Die Gemeinde ist für die Organisation der Wahlen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig.

Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von dem Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.

Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von

ist das Wahlamt der Gemeinde Anröchte zuständig.


Nähere Einzelheiten zu den verschiedenen Wahlen bieten Ihnen folgende Internetseiten:

www.bundestag.de
www.bund.de
www.destatis.de
www.wahlen.nrw.de
www.bundeswahlleiter.de 

 

Hier können die Wahlergebnisse für die Gemeinde Anröchte seit 2009 eingesehen werden.

Europawahl-, Bundestagswahl-, Landtagswahl- und Kommunalwahlgesetz

Landtagswahl
Bundestagswahl

Kontakt

Carsten Petermeier Einzelaufnahme

Rathaus
Raum: 5
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Barbara Göckede Einzelaufnahme

Rathaus
Raum: 2b
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

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Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.