Vorkaufsrechtsbescheinigung

Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung

Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattest ausgestellt.

Für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist das Bauamt der Gemeinde Anröchte zuständig.

 

25,00 €

Antragsschreiben
Kopie des Kaufvertrages

Baugesetzbuch (BauGB)
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Anröchte

Kontakt

Yvonne Schilling

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