- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Kämmerin
Carolin
Stich
Kämmerin
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- c.stich@anroechte.de
Franz-Josef
Bracht
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
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- steueramt@anroechte.de
Ilka
Buschkühl
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
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- steueramt@anroechte.de
Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen nach der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Anröchte die im Gebiet der Gemeinde Anröchte durchgeführten Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, die aus Gründen des Gelderwerbs veranstaltet werden sowie das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.
Bei Tanzveranstaltungen wird die Steuer in Abhängigkeit vom Eintrittspreis bzw. nach der Größe des bebauten Raumes berechnet.
Die Steuer für das Halten von Spiel- oder ähnlichen Geräten bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl.
Einzelheiten sind der Vergnügungssteuersatzung zu entnehmen.