Trödelmärkte

Festsetzung von Spezial- oder Jahrmärkten

Für die Durchführung eines Spezial- oder Jahrmarktes, worunter auch der im Sprachgebrauch benutzte Trödelmarkt fällt, benötigen Sie vorher die Festsetzung dieser Veranstaltung nach § 69 der Gewerbeordnung. Die Festsetzung einer solchen Veranstaltung können Sie beim Ordnungsamt beantragen.

Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.

Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

Für die Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes kann eine Gebühr zwischen
50,00 € und 750,00 € erhoben werden.

Antrag auf Festsetzung des Marktes mit Angaben über
 

  • Veranstaltungsart
  • Warenangebot
  • Veranstaltungsleiter
  • Veranstaltungstag und –zeit
  • Veranstaltungsort
  • Führungszeugnis, Belegart O (max. 6 Monate alt) - Beantragung beim Ordnungsamt der Hauptwohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (max. 6 Monate alt), Beantragung beim Ordnungsamt der Hauptwohnsitzgemeinde
  • Marktordnung
  • Verzeichnis der zugelassenen Markthändler
  • Vorlage der Werbemaßnahmen

 

Gewerbeordnung

Kontakt

Ralf Schulte

Details