Telefongebührenermäßigung

Der Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH gilt für Personen, die bestimmte (soziale) Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den (freiwilligen) Sozialtarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Deutschen Telekom. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom zum Sozialtarif im T-Net. Die Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auf Antrag auch den so genannten "Sozialtarif" der Telekom erhalten. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom (z.B. in den T-Punkt Geschäften) bzw. über die Telekom-Kundenberatung (freecall 0800/3301000).

Das entsprechende Antragsformular (Sozialtarif der Telekom) finden Sie hier.

Kontakt

Martina Berke

Details

Nadine Kanditt

Details