- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Jens
Becelewski
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 / 888-327
- j.becelewski@anroechte.de
Eric
Schrader
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-325
- e.schrader@anroechte.de
Schankerlaubnisse
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer vorübergehenden Gaststätte
Für den vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank bei einer öffentlichen Veranstaltung, wie z.B. Oberstufenfete, Landjugendfete, Konzert, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc., ist eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes erforderlich. Für den ständigen Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank ist eine Konzession (Erlaubnis) nach § 2 des Gaststättengesetztes erforderlich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen eine Vielzahl von Gästen zu erwarten ist, wird die Schankerlaubnis nur unter besonderen Auflagen erteilt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.
Sperrzeitverkürzung
Eine Verkürzung der Sperrzeit muss nicht mehr beantragt werden, da aufgrund einer Änderung der Gaststättenverordnung die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe nur noch festgelegt worden ist von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis kann eine Gebühr zwischen 25 € und 1.000 € erhoben werden.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetztes
Gaststättengesetz, Gaststättenverordnung