Preisüberwachung

Überwachung der Preisauszeichnung bei gewerblichen Unternehmen

Zum Zwecke der Unterrichtung und des Schutzes des Verbrauchers sowie zur Förderung des Wettbewerbes haben Anbieter nach der Preisangabenverordnung ihre gewerbs- oder geschäftsmäßigen Waren oder Leistungen mit den entsprechenden Endpreisen anzugeben. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.

Unter der Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg werden vom Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte bestimmte gewerbliche Unternehmen überprüft.

Preisangabenverordnung

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Jens Becelewski

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Eric Schrader

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