Achtung: Neue Einreisebestimmungen für Reisen in die USA; Informationen hier.
Informationen vom Bundesministerium des Inneren zum neuen Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird vom hiesigen Ordnungsamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zwecks Herstellung der Dokumente weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Mit Beginn der Hauptreisezeit ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich.
Änderungen des Ausweises oder Passes sind nicht möglich, bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden!
Ausnahme: Anschriftenänderung
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Personalausweis oder den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Vorläufiger Personalausweis/vorläufiger Reispass
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Hinweise zur Beantragung von Kinderpässen
Das Bundesministerium des Inneren hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass Kinderpässe sicherheitstechnisch nach den Vorgaben der EU-Mindeststandards aufgewertet und maschinenlesbar ausgestellt werden. Ab den 01.01.2006 ist nur noch die Ausstellung eines Kinderpasses möglich. Dieser löst den bisherigen Kinderausweis ab. Kinderausweise behalten jedoch die darin angegebene Gültigkeitsdauer. Verlängerungen der Gültigkeitsdauer werden nicht mehr durchgeführt.
Der Kinderpass besteht aus einem 16-seitigen Passbuch sowie einem doppelseitigen Personaldatenblatt als Aufkleber. Lichbild und gfls. die Unterschrift werden zukünftig in der Behörde digitalisiert und auf die Personaldatenseite gedruckt.
Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente
Sollten die Ausweisdokumente verloren oder entwendet worden sein, teilen Sie dies umgehend im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.
Falls Sie Sich weder mit Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder einen anderen Identitätsnachweis mit.
Gültigkeitsdauer
Personalausweis 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Reisepass 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Reisepass 1 Jahr
Kinderpass bis 12. Lebensjahr
ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".
Personalausweis/Reisepass
- Eine Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn dieser ungültig sein sollte.
- Ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
- Eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen Personen bei der Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinderpässe
- Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
- Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist in jedem Falle erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:
- Ein ausgefüllter und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag (siehe unten).
- Die Personalausweise der Eltern zwecks Überprüfung der Identität sind vorzulegen.
- Für Kinder aus geschiedenen Ehen etc. ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- Ein aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss wie beim Reisepass biometrietauglich sein.
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist erforderlich.
Personalausweise
An Gebühren sind zu entrichten
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 €.
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €.
- für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 €.
Reisepässe
An Gebühren sind zu erheben
für die Ausstellung
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 70,00 €
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 €
- eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €
Kinderpässe
An Gebühren sind zu entrichten
- Gebühr für die Ausstellung des Kinderpasses: 13,00 €
- Gebühr für die Änderung oder Verlängerung des Kinderpasses: 6,00 €
Bitte beachten Sie:
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.
Achtung: Neue Einreisebestimmungen für Reisen in die USA; Informationen hier.
Informationen vom Bundesministerium des Inneren zum neuen Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird vom hiesigen Ordnungsamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zwecks Herstellung der Dokumente weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Mit Beginn der Hauptreisezeit ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich.
Änderungen des Ausweises oder Passes sind nicht möglich, bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden!
Ausnahme: Anschriftenänderung
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Personalausweis oder den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Vorläufiger Personalausweis/vorläufiger Reispass
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Hinweise zur Beantragung von Kinderpässen
Das Bundesministerium des Inneren hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass Kinderpässe sicherheitstechnisch nach den Vorgaben der EU-Mindeststandards aufgewertet und maschinenlesbar ausgestellt werden. Ab den 01.01.2006 ist nur noch die Ausstellung eines Kinderpasses möglich. Dieser löst den bisherigen Kinderausweis ab. Kinderausweise behalten jedoch die darin angegebene Gültigkeitsdauer. Verlängerungen der Gültigkeitsdauer werden nicht mehr durchgeführt.
Der Kinderpass besteht aus einem 16-seitigen Passbuch sowie einem doppelseitigen Personaldatenblatt als Aufkleber. Lichbild und gfls. die Unterschrift werden zukünftig in der Behörde digitalisiert und auf die Personaldatenseite gedruckt.
Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente
Sollten die Ausweisdokumente verloren oder entwendet worden sein, teilen Sie dies umgehend im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.
Falls Sie Sich weder mit Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder einen anderen Identitätsnachweis mit.
Gültigkeitsdauer
Personalausweis 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Reisepass 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Reisepass 1 Jahr
Kinderpass bis 12. Lebensjahr
ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".
Personalausweis/Reisepass
- Eine Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn dieser ungültig sein sollte.
- Ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
- Eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen Personen bei der Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinderpässe
- Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
- Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist in jedem Falle erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:
- Ein ausgefüllter und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag (siehe unten).
- Die Personalausweise der Eltern zwecks Überprüfung der Identität sind vorzulegen.
- Für Kinder aus geschiedenen Ehen etc. ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- Ein aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss wie beim Reisepass biometrietauglich sein.
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist erforderlich.
Personalausweise
An Gebühren sind zu entrichten
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 €.
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €.
- für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 €.
Reisepässe
An Gebühren sind zu erheben
für die Ausstellung
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 70,00 €
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 €
- eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €
Kinderpässe
An Gebühren sind zu entrichten
- Gebühr für die Ausstellung des Kinderpasses: 13,00 €
- Gebühr für die Änderung oder Verlängerung des Kinderpasses: 6,00 €
Bitte beachten Sie:
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.
Achtung: Neue Einreisebestimmungen für Reisen in die USA; Informationen hier.
Informationen vom Bundesministerium des Inneren zum neuen Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird vom hiesigen Ordnungsamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zwecks Herstellung der Dokumente weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Mit Beginn der Hauptreisezeit ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich.
Änderungen des Ausweises oder Passes sind nicht möglich, bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden!
Ausnahme: Anschriftenänderung
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Personalausweis oder den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Vorläufiger Personalausweis/vorläufiger Reispass
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Hinweise zur Beantragung von Kinderpässen
Das Bundesministerium des Inneren hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass Kinderpässe sicherheitstechnisch nach den Vorgaben der EU-Mindeststandards aufgewertet und maschinenlesbar ausgestellt werden. Ab den 01.01.2006 ist nur noch die Ausstellung eines Kinderpasses möglich. Dieser löst den bisherigen Kinderausweis ab. Kinderausweise behalten jedoch die darin angegebene Gültigkeitsdauer. Verlängerungen der Gültigkeitsdauer werden nicht mehr durchgeführt.
Der Kinderpass besteht aus einem 16-seitigen Passbuch sowie einem doppelseitigen Personaldatenblatt als Aufkleber. Lichbild und gfls. die Unterschrift werden zukünftig in der Behörde digitalisiert und auf die Personaldatenseite gedruckt.
Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente
Sollten die Ausweisdokumente verloren oder entwendet worden sein, teilen Sie dies umgehend im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.
Falls Sie Sich weder mit Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder einen anderen Identitätsnachweis mit.
Gültigkeitsdauer
Personalausweis 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Reisepass 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Reisepass 1 Jahr
Kinderpass bis 12. Lebensjahr
ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
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Personalausweis/Reisepass
- Eine Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn dieser ungültig sein sollte.
- Ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
- Eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen Personen bei der Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinderpässe
- Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
- Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist in jedem Falle erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:
- Ein ausgefüllter und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag (siehe unten).
- Die Personalausweise der Eltern zwecks Überprüfung der Identität sind vorzulegen.
- Für Kinder aus geschiedenen Ehen etc. ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- Ein aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss wie beim Reisepass biometrietauglich sein.
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist erforderlich.
Personalausweise
An Gebühren sind zu entrichten
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 €.
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €.
- für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 €.
Reisepässe
An Gebühren sind zu erheben
für die Ausstellung
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 70,00 €
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 €
- eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €
Kinderpässe
An Gebühren sind zu entrichten
- Gebühr für die Ausstellung des Kinderpasses: 13,00 €
- Gebühr für die Änderung oder Verlängerung des Kinderpasses: 6,00 €
Bitte beachten Sie:
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Barbara
Jesse
Öffnungszeit individuell / Frau Göckede
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-322
- b.jesse@anroechte.de
Veronika
Böhmer
Öffnungszeit individuell / Frau Böhmer
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-323
- v.boehmer@anroechte.de
Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe
Achtung: Neue Einreisebestimmungen für Reisen in die USA; Informationen hier.
Informationen vom Bundesministerium des Inneren zum neuen Personalausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird vom hiesigen Ordnungsamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zwecks Herstellung der Dokumente weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Mit Beginn der Hauptreisezeit ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich.
Änderungen des Ausweises oder Passes sind nicht möglich, bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden!
Ausnahme: Anschriftenänderung
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Personalausweis oder den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Vorläufiger Personalausweis/vorläufiger Reispass
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Hinweise zur Beantragung von Kinderpässen
Das Bundesministerium des Inneren hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass Kinderpässe sicherheitstechnisch nach den Vorgaben der EU-Mindeststandards aufgewertet und maschinenlesbar ausgestellt werden. Ab den 01.01.2006 ist nur noch die Ausstellung eines Kinderpasses möglich. Dieser löst den bisherigen Kinderausweis ab. Kinderausweise behalten jedoch die darin angegebene Gültigkeitsdauer. Verlängerungen der Gültigkeitsdauer werden nicht mehr durchgeführt.
Der Kinderpass besteht aus einem 16-seitigen Passbuch sowie einem doppelseitigen Personaldatenblatt als Aufkleber. Lichbild und gfls. die Unterschrift werden zukünftig in der Behörde digitalisiert und auf die Personaldatenseite gedruckt.
Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente
Sollten die Ausweisdokumente verloren oder entwendet worden sein, teilen Sie dies umgehend im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.
Falls Sie Sich weder mit Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder einen anderen Identitätsnachweis mit.
Gültigkeitsdauer
Personalausweis 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Reisepass 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Reisepass 1 Jahr
Kinderpass bis 12. Lebensjahr
ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".
Personalausweise
An Gebühren sind zu entrichten
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 €.
- für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €.
- für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 €.
Reisepässe
An Gebühren sind zu erheben
für die Ausstellung
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 70,00 €
- eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 €
- eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €
Kinderpässe
An Gebühren sind zu entrichten
- Gebühr für die Ausstellung des Kinderpasses: 13,00 €
- Gebühr für die Änderung oder Verlängerung des Kinderpasses: 6,00 €
Bitte beachten Sie:
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.
Personalausweis/Reisepass
- Eine Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn dieser ungültig sein sollte.
- Ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
- Eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen Personen bei der Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinderpässe
- Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
- Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist in jedem Falle erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:
- Ein ausgefüllter und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag (siehe unten).
- Die Personalausweise der Eltern zwecks Überprüfung der Identität sind vorzulegen.
- Für Kinder aus geschiedenen Ehen etc. ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- Ein aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss wie beim Reisepass biometrietauglich sein.
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Die Anwesenheit Ihres Kindes ist erforderlich.