Beseitigung von Obdachlosigkeit
Sofern jemand obdachlos wird, wird sich die örtliche Ordnungsbehörde bemühen, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Ordnungsbehördengesetz
Beseitigung von Obdachlosigkeit
Sofern jemand obdachlos wird, wird sich die örtliche Ordnungsbehörde bemühen, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Ordnungsbehördengesetz
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Jens
Becelewski
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 / 888-327
- j.becelewski@anroechte.de
Eric
Schrader
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-325
- e.schrader@anroechte.de
Obdachlosenangelegenheiten
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