Melderegisterauskunft

Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Personen, die nicht Betroffene sind, darf die Meldebehörde nur Auskunft

 

  • Vor- und Familiennamen
  • akademischer Grad und
  • Anschrift

einzelner bestimmter Einwohner erteilen. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.

Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.

Erweiterte Melderegisterauskunft 
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszuges,
  • gesetzlicher Vertreter sowie
  • Sterbetag und -ort.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat

Einfache Melderegisterauskunft: 
Gebühr 11,00 €  
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Gebühr 15,00 €
größerer Verwaltungsaufwand
Gebühr 15,00 - 50,00 €  
mit örtlicher Ermittlung
Gebühr 40,00 - 100,00 € 


Bei schriftlichen Anfragen bitte die Gebühr per Überweisung (mit Ihrem Aktenzeichen) durchführen und als Nachweis beifügen.

Bankverbindung:
Sparkasse Hellweg-Lippe, IBAN: DE68 4145 0075 0431 0075 09, BIC: WELADED1SOS
Volksbank Anröchte, IBAN: DE93 4166 1206 3603 0551 00, BIC: GENODEM1ANR


Die Auskunft wird erst nach Zahlung der Gebühr erteilt.
 

Einfache Melderegisterauskunft:
§ 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MG NW in der z. Z. gültigen Fassung

Erweiterte Melderegisterauskunft:
 § 34 Abs. 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MG NW in der z. Z. gültigen Fassung

Kontakt

Barbara Jesse

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Veronika Böhmer

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