Lärmbelästigung

Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausnahmen hiervon sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Anröchte festgelegt.

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Eric Schrader

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Ralf Schulte

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