Lärmbelästigung

Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausnahmen hiervon sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Anröchte festgelegt.

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (LimschG),
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Anröchte

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Jens Becelewski

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Eric Schrader

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