Lärmaktionsplan

Kommunen haben seit 2005 die Aufgabe, Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn Lärmprobleme im Sinne des § 47d Abs. 1 BImSchG vorliegen.

Lärmkartierungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat im Jahr 2017 in dritter Runde erneut Lärmkartierungen durchgeführt.

Weitere Informationen sowie die aktuellen Kartierungen und Berichte finden Sie hier.