Ladenschluss

Öffnungszeiten in Geschäften

Für den Ladenschluss in den Geschäften ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten maßgeblich. Verkaufsstellen dürfen an Werktagen montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung, samstags von 00.00 bis 22.00 Uhr und am 24.12. an Werktagen bis 14.00 Uhr geöffnet sein. Für bestimmte Verkaufsstellen gelten noch gesonderte Regelungen.

Die Gemeinden können Sonderöffnungszeiten regeln. An den Sonntagen während der Anröchter Herbstkirmes und des Anröchter Steinfestes können in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet werden.

Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten

Ordnungshehördliche Verordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen

Kontakt

Ralf Schulte

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