Öffnungszeiten in Geschäften
Für den Ladenschluss in den Geschäften ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten maßgeblich. Verkaufsstellen dürfen an Werktagen montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung, samstags von 00.00 bis 22.00 Uhr und am 24.12. an Werktagen bis 14.00 Uhr geöffnet sein. Für bestimmte Verkaufsstellen gelten noch gesonderte Regelungen.
Die Gemeinden können Sonderöffnungszeiten regeln. An den Sonntagen während der Anröchter Herbstkirmes und des Anröchter Steinfestes können in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet werden.
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
Ordnungshehördliche Verordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Jens
Becelewski
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 / 888-327
- j.becelewski@anroechte.de
Eric
Schrader
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-325
- e.schrader@anroechte.de
Ladenschluss
Öffnungszeiten in Geschäften
Für den Ladenschluss in den Geschäften ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten maßgeblich. Verkaufsstellen dürfen an Werktagen montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung, samstags von 00.00 bis 22.00 Uhr und am 24.12. an Werktagen bis 14.00 Uhr geöffnet sein. Für bestimmte Verkaufsstellen gelten noch gesonderte Regelungen.
Die Gemeinden können Sonderöffnungszeiten regeln. An den Sonntagen während der Anröchter Herbstkirmes und des Anröchter Steinfestes können in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet werden.
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
Ordnungshehördliche Verordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen