Kassen- und Vollstreckungswesen

Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gemeinde Anröchte, die Mahnung nicht bezahlter Geldforderungen sowie die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Zahlungen an die Gemeinde Anröchte können Sie durch Überweisung vornehmen:

Sparkasse Hellweg-Lippe
IBAN: DE68 4145 0075 0431 0075 09
BIC: WELADED1SOS

Volksbank Anröchte eG
IBAN: DE93 4166 1206 3603 0551 00
BIC: GENODEM1ANR

Darüber hinaus können Sie die Gemeindekasse beauftragen, Forderungen, z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer  etc. mittels SEPA-Lastschriftenmandat bzw. Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular können Sie online (siehe Formulare) abrufen.

 

Wenn Forderungen der Gemeindeverwaltung Anröchte nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Um weitere Kosten zu vermeiden, wird dem Zahlungspflichtigen so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen.

 

Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt wird, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen und die Angelegenheit umgehend zu regeln. Zuständig ist die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde für das Mahn- und Vollstreckungswesen der Gemeinde Anröchte. Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe durch die Kreiskasse Soest als Vollstreckungsbehörde wahrgenommen.

 

Gemeindeordnung 
Abgabenordnung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Zwangsversteigerungsgesetz
Insolvenzordnung
Zivilprozessordnung
Bürgerliches Gesetzbuch

Kontakt

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