Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gemeinde Anröchte, die Mahnung nicht bezahlter Geldforderungen sowie die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Zahlungen an die Gemeinde Anröchte können Sie durch Überweisung vornehmen:
Sparkasse Hellweg-Lippe
IBAN: DE68 4145 0075 0431 0075 09
BIC: WELADED1SOS
Volksbank Anröchte eG
IBAN: DE93 4166 1206 3603 0551 00
BIC: GENODEM1ANR
Darüber hinaus können Sie die Gemeindekasse beauftragen, Forderungen, z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer etc. mittels SEPA-Lastschriftenmandat bzw. Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular können Sie online (siehe Formulare) abrufen.
Wenn Forderungen der Gemeindeverwaltung Anröchte nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Um weitere Kosten zu vermeiden, wird dem Zahlungspflichtigen so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen.
Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt wird, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen und die Angelegenheit umgehend zu regeln. Zuständig ist die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde für das Mahn- und Vollstreckungswesen der Gemeinde Anröchte. Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe durch die Kreiskasse Soest als Vollstreckungsbehörde wahrgenommen.
Gemeindeordnung
Abgabenordnung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Zwangsversteigerungsgesetz
Insolvenzordnung
Zivilprozessordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gemeinde Anröchte, die Mahnung nicht bezahlter Geldforderungen sowie die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
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Darüber hinaus können Sie die Gemeindekasse beauftragen, Forderungen, z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer etc. mittels SEPA-Lastschriftenmandat bzw. Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular können Sie online (siehe Formulare) abrufen.
Wenn Forderungen der Gemeindeverwaltung Anröchte nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Um weitere Kosten zu vermeiden, wird dem Zahlungspflichtigen so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen.
Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt wird, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen und die Angelegenheit umgehend zu regeln. Zuständig ist die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde für das Mahn- und Vollstreckungswesen der Gemeinde Anröchte. Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe durch die Kreiskasse Soest als Vollstreckungsbehörde wahrgenommen.
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- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Kämmerin
Carolin
Stich
Kämmerin
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Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-201
- c.stich@anroechte.de
Petra
Kleine
Öffnungszeit individuell Petra Kleine
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Telefon
- 02947 888-210
- gemeindekasse@anroechte.de
Karin
Poppe-Finkeldei
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Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
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- 02947 888-210
- gemeindekasse@anroechte.de
Silvia
Schmidt-Eggert
Öffungszeiten individuell Silvia Schmidt-Eggert
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Dienstag
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Mittwoch
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- 02947 888-209
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Maria
Ehlers
Standardöffnungszeit
Montag
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