Kanalanschlussbeiträge

Einmaliger Beitrag als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage

Die Gemeinde Anröchte erhebt zum Ersatz ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile einen Anschlussbeitrag. Der Beitragspflicht unterliegen im wesentlichen die Grundstücke, die an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist. Maßstab für die Höhe des Anschlussbeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß gem. den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung modifiziert wird. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes bzw. Erbbauberechtigter ist.

Beitragssätze:

Vollanschluss: 5,00 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche
Teilanschluss (Schmutzwasser): 3,10 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche
Teilanschluss (Regenwasser):

1,90 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche

 

 

Kontakt

Nadine Marr

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