Einmaliger Beitrag als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
Die Gemeinde Anröchte erhebt zum Ersatz ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile einen Anschlussbeitrag. Der Beitragspflicht unterliegen im wesentlichen die Grundstücke, die an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist. Maßstab für die Höhe des Anschlussbeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß gem. den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung modifiziert wird. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes bzw. Erbbauberechtigter ist.
Kommunalabgabengesetz NRW
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Anröchte
Beitragssätze:
Vollanschluss: | 5,00 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Teilanschluss (Schmutzwasser): | 3,10 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Teilanschluss (Regenwasser): | 1,90 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Einmaliger Beitrag als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
Die Gemeinde Anröchte erhebt zum Ersatz ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile einen Anschlussbeitrag. Der Beitragspflicht unterliegen im wesentlichen die Grundstücke, die an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist. Maßstab für die Höhe des Anschlussbeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß gem. den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung modifiziert wird. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes bzw. Erbbauberechtigter ist.
Kommunalabgabengesetz NRW
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Anröchte
Beitragssätze:
Vollanschluss: | 5,00 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Teilanschluss (Schmutzwasser): | 3,10 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Teilanschluss (Regenwasser): | 1,90 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Nadine
Marr
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-606
- n.marr@anroechte.de
Kanalanschlussbeiträge
Einmaliger Beitrag als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
Die Gemeinde Anröchte erhebt zum Ersatz ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile einen Anschlussbeitrag. Der Beitragspflicht unterliegen im wesentlichen die Grundstücke, die an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist. Maßstab für die Höhe des Anschlussbeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß gem. den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung modifiziert wird. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes bzw. Erbbauberechtigter ist.
Beitragssätze:
Vollanschluss: | 5,00 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Teilanschluss (Schmutzwasser): | 3,10 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
Teilanschluss (Regenwasser): | 1,90 €/qm maßgebliche Grundstücksfläche |
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Anröchte