Immissionsschutz

Im Bereich des Immissionsschutzes können schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge auftreten

In dem Bereich des Immissionsschutzes sind für die unterschiedlichsten Bereiche verschiedene Behörden zuständig. Für zahlreiche Bereiche ist der Kreis Soest, Abteilung Wohnen, Bauen und Imissionsschutz, Tel. 02921/300, zuständig.

Rasenmähen oder ähnliches ist in Anröchte grundsätzlich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Die Mittagsruhe ist entfallen.

Gesetz zum Schutz vor schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz);
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

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Ralf Schulte

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