Hausnummernvergabe

Vergabeverfahren

Die Vergabe bzw. Änderung von Grundstücksbezeichnungen obliegt dem Bauamt der Gemeinde Anröchte.

Jedem Grundstück mit aufstehendem Gebäude wird eine Hausnummer zugeteilt. Die Hausnummer ist sichtbar anzubringen.

In Ausnahmefällen kann ein Gebäude mit beispielsweise 2 Wohneinheiten auch 2 Hausnummern bekommen, wenn nachgewiesen wird, dass die Wohnungen durch eine ge-schlossene Brandwand (ohne Verbindungstür) voneinander getrennt sind bzw. werden.

Kontakt

Sabine Orschel-Schween

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