- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Kämmerin
Carolin
Stich
Kämmerin
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-201
- c.stich@anroechte.de
Ilka
Buschkühl
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Telefon
- 02947 888-203
- steueramt@anroechte.de
Grundstücksentwässerungsanlagen
Für das Abfahren und die Behandlung des Grubeninhaltes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) erhebt die Gemeinde Anröchte eine Gebühr. Maßstab der Gebühr ist die abgefahrene Menge des Grubeninhaltes. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.
Die Gebühr beträgt 35,74 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Abfuhr.