Grundstücksentwässerungsanlagen

Für das Abfahren und die Behandlung des Grubeninhaltes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) erhebt die Gemeinde Anröchte eine Gebühr. Maßstab der Gebühr ist die abgefahrene Menge des Grubeninhaltes. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.

Die Gebühr beträgt 35,74 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Abfuhr.

 

Kontakt

Ilka Buschkühl Einzelaufnahme

Rathaus
Raum: 13
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Rathaus
Raum: 13
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

 Carolin Stich Einzelbild

Rathaus
Raum: 10
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.