Grundstücksentwässerungsanlagen

Für das Abfahren und die Behandlung des Grubeninhaltes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) erhebt die Gemeinde Anröchte eine Gebühr. Maßstab der Gebühr ist die abgefahrene Menge des Grubeninhaltes. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.

Die Gebühr beträgt 35,74 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Abfuhr.

 

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Ilka Buschkühl

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