Gewerbezentralregisterauskunft

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz in Bonn

Der Antrag kann im Ordnungsamt gestellt werden, wenn Sie in Anröchte einen Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet haben oder Ihr Firmensitz in Anröchte ist.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Es dauert ca. 10 - 14 Tage, bis die Gewerbezentralregister-Auskunft vom Bundesamt für Justiz aus Bonn eintrifft.

Der Antrag kann jedoch auch online über www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden.

Online-Anträge für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier.

Hinweis! Eine natürliche Person bzw. eine Gesellschaft oder eine eingetragene Firma kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften: 

  • Auskunft über Privatpersonen, Beleg-Art 1
  • Auskunft über Gewerbetreibende, Beleg-Art 9

Falls die Auskunft direkt bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen) benötigt. Bei einer Auskunft über eine Privatperson wird immer der Geburtsname der Mutter benötigt.

 

 

 

ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Personalausweis oder Reisepass

Gewerbeordnung

Kontakt

Barbara Jesse

Details

Veronika Böhmer

Details