Gewerbesteuer

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Anröchte beträgt:

2025448 %
2026483 %

 

Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf der Basis des Steuermessbetrages berechnet. Der Steuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgesetzt und an diesen ist die Gemeinde Anröchte zwingend gebunden.

Die Steuerhöhe, die durch die Gemeinde festgesetzt wird, ergibt sich durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Gemeinde Anröchte eigenverantwortlich festgesetzt wird.

 

Gewerbeanmeldung (beim Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte) 
Vorlage der Gewerbesteuererklärung und der Bilanz beim Finanzamt

  • Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Abgabenordnung (AO)
  • Hebesatzsatzung

Kontakt

Ilka Buschkühl Einzelaufnahme

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