Überwachung der Gewerbeausübung und Erteilung von Auskünften
Zum Zwecke der Überwachung der Gewerbeausübung im Gemeindegebiet Anröchte und zur Erteilung von rechtmäßigen Auskünften über diese Gewerbebetriebe führt die Gemeinde Anröchte ein Gewerberegister.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, wie z.B. das Handelsregister. Deshalb kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften aus dem Gewerberegister keine Gewähr übernommen werden.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister ist in der Regel in schriftlicher Form zu stellen.
Gewerbeordnung
Auskünfte aus dem Gewerberegister:
Negative Auskunft (Gewerbebetrieb konnte nicht ermittelt werden) = 25,00
Positive Auskunft (Gewerbebetrieb konnte ermittelt werden) = 40,00
Für bestimmte Behörden und Institutionen ist die Auskunft gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Eric
Schrader
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-325
- e.schrader@anroechte.de
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Eric
Schrader
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-325
- e.schrader@anroechte.de
Gewerbeauskunft
Überwachung der Gewerbeausübung und Erteilung von Auskünften
Zum Zwecke der Überwachung der Gewerbeausübung im Gemeindegebiet Anröchte und zur Erteilung von rechtmäßigen Auskünften über diese Gewerbebetriebe führt die Gemeinde Anröchte ein Gewerberegister.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, wie z.B. das Handelsregister. Deshalb kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften aus dem Gewerberegister keine Gewähr übernommen werden.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister ist in der Regel in schriftlicher Form zu stellen.
Auskünfte aus dem Gewerberegister:
Negative Auskunft (Gewerbebetrieb konnte nicht ermittelt werden) = 25,00 €
Positive Auskunft (Gewerbebetrieb konnte ermittelt werden) = 40,00 €
Für bestimmte Behörden und Institutionen ist die Auskunft gebührenfrei.
Gewerbeordnung