Gewerbeauskunft

Überwachung der Gewerbeausübung und Erteilung von Auskünften

Zum Zwecke der Überwachung der Gewerbeausübung im Gemeindegebiet Anröchte und zur Erteilung von rechtmäßigen Auskünften über diese Gewerbebetriebe führt die Gemeinde Anröchte ein Gewerberegister.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, wie z.B. das Handelsregister. Deshalb kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften aus dem Gewerberegister keine Gewähr übernommen werden.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister ist in der Regel in schriftlicher Form zu stellen.

 

Auskünfte aus dem Gewerberegister:
Negative Auskunft (Gewerbebetrieb konnte nicht ermittelt werden) = 25,00 €
Positive Auskunft (Gewerbebetrieb konnte ermittelt werden) = 40,00 €
Für bestimmte Behörden und Institutionen ist die Auskunft gebührenfrei.

Gewerbeordnung

Kontakt

Eric Schrader

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