Gewerbeanzeige

An-, Um- und Abmeldung von Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet Anröchte

Alle gewerblichen Angelegenheiten werden durch die Gewerbeordnung (GewO) bzw. durch Spezialgesetze geregelt. Danach ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die GewO Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Bei Ausländern darf die selbständige Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger).

Gewerbean-, -ab- und -ummeldung können Sie im Ordnungsamt vornehmen sowie unter dem Wirtschafts-Service-Portal NRW.

 

Hinweise!

Soll ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden (§ 38 GewO), z.B. Gebrauchtwagenhandel, An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien, so ist neben der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes zu beantragen.

Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, so ist eventuell eine Handwerkskarte sowie eine Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handwerksnebenrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt die  

Handwerkskammer Dortmund
Reinoldisstraße 7 - 9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/54930
Fax: 0231/5493116
info@hwk-do.de

Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Aufstellung von Spielautomaten, Maklertätigkeiten).

 

Gewerbeanmeldung
Jede Person (auch Personengesellschaften oder juristische Personen, z. B. Aktiengesellschaft – AG - oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH), die einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Ein stehendes Gewerbe sind z.B. Firmen, Versicherungsvertreter, Einzelhandelsgeschäfte u.ä. Hierzu zählen nicht Reisegewerbe, Marktverkehr, freie Gewerbe u.a.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb im Gemeindegebiet Anröchte liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. Dasselbe gilt auch für Zweigniederlassungen sowie selbständige oder unselbständige Zweigstellen.

Sie erhalten nach der Gewerbeanmeldung eine Anmeldebestätigung.

 

Weitere Informationen zur Gewerbegründung finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW.

Gewerbeummeldung
Ein in Anröchte gemeldetes Gewerbe verändert sich, wenn

 

  • der Betrieb innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird.
  • die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.
  • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird.
     

Hierbei bedarf es einer Gewerbeummeldung.

Sie erhalten nach der Gewerbeummeldung eine Ummeldebestätigung.

 

Gewerbeabmeldung
Wird ein Gewerbe

  • durch Schließung
  • durch Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt / Gemeinde
  • durch Ausscheiden aus einer Gesellschaft
  • durch Änderung der Rechtsform

aufgegeben, so bedarf es einer Gewerbeabmeldung.

Sie erhalten nach der Gewerbeabmeldung eine Abmeldebestätigung.

 

Gewerbeanmeldung:
Die Gebühr der Gewerbeanmeldung beträgt 26,00 € (bei Personengesellschaften je Gesellschafter) und 33,00 € bei juristischen Personen.

 

Gewerbeummeldung:
Die Gebühr der Gewerbeummeldung entspricht den o. a. Gebühren.

 

Gewerbeabmeldung:
Keine Gebühr.

 

Gewerbeanmeldung:

Personalausweis oder Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich den Auszug aus dem Handelsregister

 

Gewerbeummeldung:

Personalausweis oder Reisepass und die Gewerbeanmeldung

 

Gewerbeabmeldung:

Personalausweis oder Reisepass und die Gewerbeanmeldung

Gewerbeordnung

Kontakt

Eric Schrader

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