Fischereischein

Voraussetzungen für die Erteilung von Fischereischeinen, Ablegen der Fischerprüfung.

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines Fischereischeines sein.

Beim Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte erhalten Sie den Jahres-, den Fünfjahres- oder den Jugendfischereischein.

Einen Jugendfischereischein erhält man vom 10. bis 16. Lebensjahr. Der Jugendfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresfischereischein ausgestellt.

Ab dem 14. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, die Fischerprüfung abzulegen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen.

Die Fischerprüfung können Sie beim
Kreis Soest, Untere Fischereibehörde, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest,
Telefon 02921/30-2241,
ablegen. Dort teilt man Ihnen auch die nächsten Prüfungstermine mit. Die Prüfungsgebühr beträgt z.Zt. 50,00 €.

Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.Kreis-Soest.de
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de

 

 

 

ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".

Jugendfischereischein   8,00 €
Jahresfischereischein  16,00 €
Fünfjahresfischereischein        48,00 €

Für die Neuausstellung eines Fischereischeines:
Bei Personen, die nicht älter als 16 Jahre alt sind: (ohne Fischereiprüfung)

  • ein aktuelles Passbild

Personen, die älter als 16 Jahre alt sind (oder Jugendliche ab 14 Jahre nach Bestehen der Fischereiprüfung): 

  • ein aktuelles Passbild und das Prüfungszeugnis

Für die Verlängerung:

  • den bisherigen Fischereischein

 

 

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz – LfischG)

Kontakt

Barbara Jesse

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Veronika Böhmer

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