Familienpass

Familienpass der Gemeinde Anröchte

Welche Vorteile bietet der Familienpass?

 

Den Anröchter  Familienpass erhalten Personen oder Familien, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen. Der Anröchter  Familienpass wird auf Antrag zunächst für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Ausweis bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen jeweils für ein Jahr verlängert. Ausstellung bzw. Verlängerung Ihres Familienpasses erledigt für Sie das Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte, wo Sie auch die entsprechenden Anträge erhalten. Auskünfte zum Familienpass erhalten Sie auch beim Sozialamt. Dort werden Sie auch ausführlich beraten über die Voraussetzungen zur Ausstellung des Familienpasses, über die Vergünstigungen, die Ihnen als Familienpassinhaber von städtischen und anderen Institutionen eingeräumt werden und über alle Fragen, die Sie sonst bewegen.

Wenn Sie sich vorab bereits informieren möchten, schauen Sie doch bitte einmal in die Richtlinien zur Ausstellung des Anröchter Familienpasses, die Sie hier im vollen Wortlaut abrufen können.
 

R I C H T L I N I E N für die Ausstellung eines Anröchter Familienpasses


Übrigens:
Die Gemeinde Anröchte  räumt Inhabern von Familienpässen anderer Gemeinden dieselben Vergünstigungen ein, die für den Anröchter  Familienpass gelten. In ähnlicher Weise verfahren auch zahlreiche andere Städte und Gemeinden, so dass Sie davon ausgehen können, mit dem Anröchter  Familienpass auch andernorts viele Vorteile in Anspruch nehmen zu können. 

 

 

 

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Kontakt

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Barbara Jesse

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