Einbürgerung

Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag festgestellt werden.

Der Antrag auf Einbürgerung kann im Ordnungsamt entgegen genommen werden. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft in der Regel der Kreis Soest.

Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.Kreis-Soest.de
Internet: www.Hellweg-Region.de
E-Mail: Buergerservice@Kreis-Soest.de

  • Ausländergesetz
  • Staatsangehörigkeitsgesetz

Kontakt

Susanne Frohwerk

Details