Es besteht die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Bürgerentscheid nicht auf grund formeller Fehler zurückgewiesen werden muss.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Carsten
Petermeier
Öffnungszeit individuell Carsten Petermeier
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
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- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
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- c.petermeier@anroechte.de
Bürgerentscheid
Es besteht die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Bürgerentscheid nicht auf grund formeller Fehler zurückgewiesen werden muss.
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