Bürgerentscheid

Es besteht die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Bürgerentscheid nicht auf grund formeller Fehler zurückgewiesen werden muss.

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden

Kontakt

Carsten Petermeier Einzelaufnahme

Rathaus
Raum: 5
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

Öffnungszeiten
Tag
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Dienstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

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