Briefwahl

Beantragung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen

Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von dem Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.

 

Wahlbenachrichtigung

Europawahl-, Bundestagswahl-, Landtagswahl- und Kommunalwahlgesetz

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