Bordsteinabsenkung

Genehmigung Bordsteinabsenkung

Um eine Bordsteinabsenkung erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Bauamt der Gemeinde Anröchte zu stellen. Dieser Antrag kann nun auch digital über das Serviceportal der Gemeinde Anröchte gestellt werden.

Sobald der Antrag vorliegt, wird ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Bordsteinabsenkung möglich ist.

Ist dies der Fall, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Auflagen.

Ist der Bau nicht möglich, wird ein ablehnender Bescheid mit der entsprechenden Begründung erteilt. Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass die Firma eine Zulassung des Kreises Soest benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und des Gartenlandschaftsbaus. Der Baubeginn ist dem Bauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin des Bauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Bauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.

Voraussetzungen
Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege sowie die damit verbundene Absenkung von Bordsteinen bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage.

Für die Genehmigung und Abnahme von Bordsteinabsenkungen ist eine einmalige Verwaltungsgebühr i.H.v. 48,00 € zu entrichten. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Anröchte.

Antrag
Lageplan mit eingezeichneter Zufahrt
Foto der aktuellen IST-Situation

Kontakt

Christian Hunecke

Details