Beglaubigungen

Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften, Unterschriftsbeglaubigungen (sofern sie nicht notariell erforderlich sind z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)

Bitte beachten Sie folgendes: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- , Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht beglaubigt werden.

Diese entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall, die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung beurkundet hat.

 

 

 

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Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Fotokopie beträgt je zu beglaubigende Kopie 4,20 €. Für Unterschriftsbeglaubigungen beträgt die Gebühr je zu beglaubigende Kopie 2,50 €.

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist das Original und die zu beglaubigende Kopie vorzulegen. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist Ihr Persönliches Erscheinen zwingend notwendig. Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.

Kontakt

Barbara Jesse

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Veronika Böhmer

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