Baugenehmigung

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen bedürfen, soweit nicht anders gesetzlich geregelt ( § 62 BauO NRW) einer Baugenehmigung. Hierzu ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Baugenehmigungsbehörde ist als Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreis Soest –Bauen, Wohnen- und Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3 in 59494 Soest. Die beim Kreis Soest zuständigen Ansprechpartner für die Gemeinde Anröchte finden Sie hier:

Die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Diese sind in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Anlagen beim Kreis Soest einzureichen.

Die für das Baugenehmigungsverfahren vom Kreis Soest erhobene Gebühr richtet sich nach dem beantragten Bauvorhaben (Bauvolumen).

Für das Genehmigungsfreistellungsverfahren fallen bei der Gemeinde Anröchte 50,00 € Gebühren an.

Bauordnung NRW (BauO NRW)
Gebührengesetz NRW

Kontakt

Sabine Orschel-Schween

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