Bauberatung

Zuständigkeiten in der baulichen Beratung.

Die bauplanungsrechtliche Beratung übernimmt das Bauamt der Gemeinde Anröchte.
Dort erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Standort verwirklicht werden kann, wie es zu realisieren ist bzw. welche Vorschriften und Festsetzungen zu beachten sind. Sie werden informiert über die Lage Ihres Grundstücks im Gemeindegebiet und die dafür vorgesehene bauliche Nutzung (Art, Maß und Geschossigkeit). Ebenfalls wird zu der erschließungsrechtlichen Situation Stellung genommen.

Sofern Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung oder Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegt, können diese Satzungen beim Bauamt eingesehen werden. Auf Wunsch sind auch entsprechende Kopien aus den Planunterlagen erhältlich.

 

Die Gemeinde Anröchte nimmt als kleine kreisangehörige Gemeinde nicht gleichzeitig Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr. Hier bedient sie sich der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest, die für den Vollzug der BauO NRW zuständig ist und gleichzeitig über Bauvoranfragen und Bauanträge im Einvernehmen mit der Gemeinde Anröchte entscheidet. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang die Anträge in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NRW. 

Die bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten fallen daher in die Zuständigkeit des Kreises Soest.
Sie beinhalten im wesentlichen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei baulichen Maßnahmen.

Bauordnungsrechtliche Beratung:
Kreis Soest, Fachbereich 3, Abt. Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300

Das örtliche Bauamt ist auch in diesen Fällen bemüht, Ihnen die erwünschte Auskunft zu geben bzw. wird Ihnen behilflich sein, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

 

Kontakt

Sabine Orschel-Schween

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