Die offizielle Antragsfrist endet zum 1. März des Folgejahres. Um jedoch einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, sollte der entsprechende Absetzungsantrag bereits im November diesen Jahres mit einem Foto des aktuellen Zwischenzählerstandes gestellt werden. So kann die ermittelte Abzugsmenge bereits im neuen Jahr auf dem Grundbesitzabgabenbescheid berücksichtigt und mit der ersten Zahlungsrate verrechnet werden. Sogenannte Nullmengen müssen ebenfalls gemeldet werden, um spätere Kostennachteile für den Antragstellenden zu vermeiden. Auch sollen die Grundstücksbesitzer die Eichfrist ihrer Gartenzähler überprüfen. Diese endet nach 6 Jahren. Danach muss der Zähler ausgetauscht werden.
Weitergehende Informationen zum Ablauf der digitalen Antragsstellung gibt es im Steueramt der Gemeinde Anröchte bei Ilka Buschkühl (-203) und Renate Herbst (-202).