Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie hier mit den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Informationen die Briefwahlunterlagen bantragen.
Ab dem 15.08.2025 werden die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigen für die am 14.09.2025 stattfindenden Kommunalwahlen versandt.
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie hier mit den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Informationen die Briefwahlunterlagen bantragen.