- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Wolfgang
Grude
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-601
- w.grude@anroechte.de
Christian
Hunecke
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-611
- c.hunecke@anroechte.de
Katja
Mollerus
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-612
- k.mollerus@anroechte.de
Straßenbau
Straßenbau allgemein
Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen sowohl der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Die erarbeiteten Ausbaupläne werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen, in einem Anliegergespräch erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Rat der Gemeinde Anröchte.
Der endgültige Ausbau von Straßen in Neubaugebieten erfolgt in der Regel erst dann, wenn weitestgehend alle Grundstücke bebaut sind.
Straßenbeleuchtung
In Anröchte – einschließlich der Ortsteile – brennen jede Nacht 975 Straßenlaternen.
Die Palette ist dabei vielschichtig:
- Peitschenleuchten
- Bogenleuchten
- Kofferleuchten
Jährlich werden sie einmal gereinigt und – falls notwendig – mit neuen Leuchtmitteln versehen.
Das Ein- und Ausschalten der Straßenbeleuchtung erfolgt übrigens über einen Dämmerungsschalter. Die Stromkosten summieren sich dabei jährlich auf ca. 90.000,00 €.
Eventuelle Störungen bei der Straßenbeleuchtung können hier gemeldet werden.