- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Nadine
Marr
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-606
- n.marr@anroechte.de
Straßenanliegerbescheinigung
Bescheinigung für die Finanzierungsunterlagen zur Vorlage bei Banken, Behörden und sonstigen Institutionen
Banken, Bausparkassen, Versicherungen usw. fordern im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Gemeinde eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Dabei werden auch die ggfls. geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt.
Die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigung erfolgt auf den Namen des Grundstückseigentümers und kann auch nur von ihm oder von einem von ihm Bevollmächtigten angefordert werden.
Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Anröchte ist für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigung eine Gebühr zu entrichten.
Gem. Ziffer 4 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Anröchte beträgt die Gebühr für die Erteilung von Straßenanliegerbescheinigungen 25,00 € je angefangene halbe Stunde.