Sonderpädagogische Förderung

Schüler mit Behinderungen können am gemeinsamen Unterricht mit Nichtbehinderten teilnehmen.

Seit einiger Zeit können Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht mit Nichtbehinderten im Rahmen der sogenannten "Sonderpädagogischen Förderung" an allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs arbeiten Eltern, Schule, Gutachter, Gesundheitsamt und Schulamt eng zusammen. Der erforderliche Antrag sollte dabei von den Eltern oder der allgemeinen Schule so früh wie möglich gestellt werden, im Einschulungsfall bereits im Oktober oder November des Vorjahres. Die Entscheidung, ob das Kind die beantragte Förderung braucht und wo es gefördert werden kann, trifft auf der Grundlage des im Antragsverfahren erstellten Gutachtens die Schulaufsicht. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Schulamt für den Kreis Soest, erreichbar unter der Rufnummer 02921/ 302391.

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Maximilian Boehmer

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