Sie möchten Ihr Rentenkonto klären oder auf Richtigkeit prüfen lassen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rente bzw. zur Rehabilitation? Oder Sie möchten eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung beantragen? Wir helfen Ihnen gern durch fachkundige Auskünfte und Erledigung aller Formalitäten. Beim Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung Anröchte ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Rentenversicherung für Sie da.
- Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
- Anträge auf Klärung des Versicherungskontos,
- Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
- Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
- Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
- Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen,
- Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der Deutschen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe).
Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung. Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen das Versicherungsamt der Gemeinde Anröchte aus technischen Gründen nicht erteilen.
Besteuerung von Renteneinkommen
Bei Fragen zur Steuerpflicht von Renteneinkommen wenden Sie sich am besten direkt an das Finanzamt Lippstadt oder bei Bedarf auch an ein Steuerberatungsbüro. Falls Sie als Rentenempfänger/in zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist insbesondere die Anlage R der Steuererklärung beizufügen. Damit Sie nicht erst alle Bescheinigungen der gesetzlichen Rentenversicherung suchen und dann alles selbst ausrechnen müssen, hilft Ihnen die Deutschen Rentenversicherung. Sie stellt eine Bescheinigung über die gezahlte Rente aus. Die Zahlen können Sie dann ganz einfach in Ihre Steuererklärung übernehmen. Die Bescheinigung für das Finanzamt können Sie am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 / 1000 48000 anfordern.
SGB VI
Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten telefonisch mit dem Versicherungsamt. Falls Sie Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beantragen möchten, können Sie sich auch gern vorab orientieren anhand unseres Infoblattes.
-
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der DRV Bund, DRV Westfalen oder der DRV Knappschaft-Bahn-See.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Karina
Derxen
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-503
- k.derxen@anroechte.de
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Karina
Derxen
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
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- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-503
- k.derxen@anroechte.de
Rentenangelegenheiten
Sie möchten Ihr Rentenkonto klären oder auf Richtigkeit prüfen lassen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rente bzw. zur Rehabilitation? Oder Sie möchten eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung beantragen? Wir helfen Ihnen gern durch fachkundige Auskünfte und Erledigung aller Formalitäten. Beim Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung Anröchte ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Rentenversicherung für Sie da.
- Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
- Anträge auf Klärung des Versicherungskontos,
- Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
- Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
- Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
- Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen,
- Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der Deutschen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe).
Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung. Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen das Versicherungsamt der Gemeinde Anröchte aus technischen Gründen nicht erteilen.
Besteuerung von Renteneinkommen
Bei Fragen zur Steuerpflicht von Renteneinkommen wenden Sie sich am besten direkt an das Finanzamt Lippstadt oder bei Bedarf auch an ein Steuerberatungsbüro. Falls Sie als Rentenempfänger/in zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist insbesondere die Anlage R der Steuererklärung beizufügen. Damit Sie nicht erst alle Bescheinigungen der gesetzlichen Rentenversicherung suchen und dann alles selbst ausrechnen müssen, hilft Ihnen die Deutschen Rentenversicherung. Sie stellt eine Bescheinigung über die gezahlte Rente aus. Die Zahlen können Sie dann ganz einfach in Ihre Steuererklärung übernehmen. Die Bescheinigung für das Finanzamt können Sie am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 / 1000 48000 anfordern.
Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten telefonisch mit dem Versicherungsamt. Falls Sie Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beantragen möchten, können Sie sich auch gern vorab orientieren anhand unseres Infoblattes.
SGB VI
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der DRV Bund, DRV Westfalen oder der DRV Knappschaft-Bahn-See.